• IHK Unterrichtung gem. § 34a GewO (wünschenswert, könnte jedoch auch geschult werden) oder Sachkunde
• Waffensachkunde gem. § 7 WaffG (wünschenswert, könnte noch geschult werden)
• Deutsch in Wort und Schrift
• Englischkenntnisse
• Einwandfreier Leumund (Führungszeugnis ohne Eintrag)
• Führerschein Kl. B, sowie eigener PKW (wünschenswert)
• aktueller Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (diesen kann man erhalten, wenn man arbeitslos gemeldet ist; wir helfen Ihnen dabei)